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17. Februar 2006

Strengeres Spam Gesetz in Österreich

Die österreichische Regelung wird mit 1. März 2006 an die EU-Richtlinie angepasst, damit tritt in Österreich ein strengeres Spam-Gesetz in Kraft.

Schon bisher war der Versand von Werbemails an Konsumenten nur mit vorheriger Zustimmung [Opt-in] erlaubt, bei Mails an Unternehmen musst nur über eine Opt-out das Abbestellen möglich sein

Dieser Unterschied fällt mit Wirksamkeit der Novelle nun weg. Künftig sind Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers generell nicht mehr zulässig.

Bei bestehenden Newslettern muss nach Ansicht von Rechtsexperten im Nachhinein von jedem Adressaten keine ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden, die weitere Zusendung dürfte wohl zulässig, wenn der Newsletter bereits über einen langen Zeitraum, also etwa seit Jahren, unbeanstandet erfolgt ist.

Was ist unter Spam zu verstehen?

Unter Spam versteht man sowohl Werbemails als auch elektronische Massensendungen an mehr als 50 Empfänger. Erfasst sind nicht nur E-Mails, sondern auch SMS.

Mehr Informationen zu

Email und Newsletter Marketing
und
Autoresponder Marketing.

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